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ZPO § 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen

ZPO § 99 Anfechtung von Kostenentscheidungen

[ Auszug: (1) Die Anfechtung der Kostenentscheidung ist unzulässig, wenn nicht gegen die Entscheidung in der Hauptsache ein Rechtsmittel eingelegt wird. ... ]